Lizenznutzungsbedingungen
Ausgabe 2022
I. Grundsatz der Lizenznutzung
Die Lizenznutzung der online unter www.red-book.ch zur Verfügung gestellten Software «red-book» ist ausschliesslich Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Nach erfolgter Anmeldung erhält das Vereinsmitglied vom Verein die schriftliche Aufnahmebestätigung. Mit Unterzeichnung der Aufnahmebestätigung durch das Vereinsmitglied bestätigt dieses die Vereinsstatuten, die Lizenznutzungsbedingungen und Konditionen (aktuell publiziert unter www.red-book.ch) gelesen und verstanden zu haben und anerkennt die damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen als Vereinsmitglied. Nach Eingang der durch das Vereinsmitglied gegengezeichneten Anmeldebestätigung, erhält das Vereinsmitglied ihr individuelles Passwort das zur Nutzung der Software «red-book» berechtigt.
II. Beginn der Lizenznutzung
Mit Erhalt des individuellen Passworts wird dem Vereinsmitglied der Zugang und die Nutzung der Software «red-book» während der Dauer seiner Mitgliedschaft gewährt, solange die aus der Vereinsmitgliedschaft entstandenen Verpflichtungen eingehalten werden.
III. Nutzungsberechtigung
Die Software «red-book» wird online zur Verfügung gestellt und ermöglicht dem Vereinsmitglied eine Nutzung mit allgemein gebräuchlichem Browser auf Endgeräten mit Internetempfang. Das Vereinsmitglied ist berechtigt, das Ihm mittels Passwortes zugängliche Kassenbuch inkl. Lohnadministration zu Nutzen. Die Nutzung umfasst im Wesentlichen:
- die Erfassung einer oder mehrerer Betriebsstätten sowie der Arbeitnehmenden;
- die Regelung individueller Zugriffsberechtigungen legitimierter Anwender;
- die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben;
- die Erstellung von Quittungen, Lohn- und Quellensteuerabrechnungen u.ä.
IV. Leistungen bei korrekter Nutzung
Die korrekte Eingabe des Vereinsmitglieds vorausgesetzt, wird folgender Leistungsumfang erfüllt:
- Das Vereinsmitglied erhält ein umfassendes Benutzerhandbuch sowie erklärende Nachträge bei Erweiterung des Leistungsumfangs der Software «red-book»;
- Das Vereinsmitglied erhält einen individuellen, passwortgeschützten Online-Zugang auf das betriebseigene Kassenbuch inkl. Lohnadministration;
- Bei korrekter Eingabe duch das Vereinsmitglied generiert die Software automatisch Kassenbücher, Lohnabrechnungen, Lohnquittungen, Lohnausweise sowie Quellensteuer- und AHV-Listen;
- Die Software «red-book» ermöglicht dem Vereinsmitglied einen aktuellen, mittels QR-Code verifizierbaren Ausdruck der Dokumente;
- Sofern durch das Vereinsmitglied quellensteuerrelevante Daten erfasst werden, sendet der Verein die generierten Quellensteuer-Listen direkt den betreffenden Behörden zu. Auf Wunsch bleibt dies dem Vereinsmitglied vorbehalten;
- Die durch das Vereinsmitglied erfassten Daten werden kontinuierlich gesichert und vor Fremdzugriff durch Dritte geschütz gehalten.
V. Haftung des Vereins
Der Verein haftet für den serverseitigen Zugang zur Software «red-book» unter www.red-book.ch mittels Passwort des Vereinsmitglieds. Die Haftung des Vereins für Datensicherung, Datensicherheit vor Fremdeinwirkung, Datenmissbrauch und Datenraub ist beschränkt auf den aktuellen (publizierten) Kenntnisstand betreffend Datenlecks der verwendeten Soft- und Hardware zur Erstellung und zum Fortbestand der Domain (www.red-book.ch) sowie der verwendeten Soft- und Hardware zur Sicherung der damit verbundenen Daten. Für die korrekte Verarbeitung und Aufbereitung der durch das Vereinsmitglied erfassten Daten haftet der Verein insoweit, wie Mängel, die durch das Vereinsmitglied festgestellt werden, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen, dem Verein schriftlich bekanntzugeben sind. Dem Verein steht dabei die Nachbesserung innert nützlicher Frist – auch mehrfach – zu. Der Verein haftet für die Sicherung der durch das Vereinsmitglied korrekt erfasster Daten bis zum Zeitpunkt eines allfälligen Vereinsaustritts, Vereinsausschlusses sowie Vereinsauflösung ausschliesslich gegenüber dem Vereinsmitglied.
VI. Haftung des Vereinsmitglieds
Das Vereinsmitglied haftet für die sichere Verwahrung des Zugangspassworts zur Domain www.red-book.ch. Das Vereinsmitglied haftet für einen stehts aktuellen Schutz seiner eigenen Anwender- Soft- und Hardware, insbesondere im Zusammenhang mit Datenschutz, -missbrauch und -raub. Das Vereinsmitglied haftet für alle Manipulationen im Zusammenhang mit den QR codierten Ausgabemöglichkeiten der Software «red-book», die mittels korrekten Passwortes und unter korrektem Serverzugang erfolgen. Gegenüber Behörden und Institutionen haftet das Vereinsmitglied für die Korrektheit der durch das Vereinsmitglied oder deren legitimierten Anwender erfassten Daten innerhalb der Software «red-book». Zusätzlich haftet das Vereinsmitglied für alle Verletzungen gegenüber der Geheimhaltung sowie dem Verwertungs- und Urheberrecht. Darüber hinaus haftet das Vereinsmitglied für eine zweckmässige und nutzungsgerechte Anwendung der Software «red-book» (gemäss Handbuch und Nachträge) durch alle von ihr legitimierten Anwender. Entsprechend auch für Haftungsansprüche, die auf Manipulation, Manipulationsversuche an der Software «red-book» oder durch Datenmissbrauch oder Datenraub durch das Vereinsmitglied oder der von ihr legitimierten Anwender zurückzuführen sind. Das Vereinsmitglied haftet über einen allfälligen Vereinsaustritt, Vereinsausschluss sowie Vereinsauflösung hinaus, sofern das Haftungsereignis innerhalb seiner Vereinsmitgliedschaft eingetreten ist.
VII. Haftungsausschluss
Der Verein schliesst sämtliche Ansprüche, gegenüber dem Vereinsmitglied wie auch gegenüber Dritten, für fehlende oder falsche Verbindungen zum Domainserver www.red-book.ch, die auf schadhafte oder fehlende Soft- und Hardware des Vereinsmitglieds oder deren legitimiertem Anwender, auf deren falsche Anwendung und/oder schadhaftem oder fehlendem Internet-Zugang zurückzuführen sind, ausdrücklich aus. Die Vereinshaftung sowie allfällige weitere Ansprüche Dritter betreffend Datenmanipulation, Datenmissbrauch, Datenraub, Löschung von Mitgliederdaten sowie Anwendungsfehler ist ausgeschlossen, sofern diese unter korrektem Serverzugang vorgenommen wurden. Weiter ist eine Vereinshaftung für falsch und/oder unvollständig erfasste Daten ausgenommen, sofern diese unter korrektem Serverzugang vorgenommen wurden. Zusätzlich sind ausnahmslos alle Ansprüche des Vereinsmitglieds oder Dritter, die aufgrund von Anwenderfehler oder aufgrund ungenügender Anwenderkenntnis betreffend Software «red-book», durch das Vereinsmitglied und/oder dem von ihr legitimierten Anwender zurückzuführen sind, von der Vereinshaftung ausgeschlossen. Ansprüche des Vereinsmitglieds und/oder Dritten betreffend ganz oder teilweiser Unterbrechung der Internetverbindung sowie der damit zusammenhängenden Anwendernutzung und Dateneingabe sind von der Vereinshaftung ausgeschlossen, soweit diese auf Aktualisierungen, Ergänzungen, Ersatz der Soft- und Hardware und deren Kompatibilität der Infrastruktur des Vereinsmitglieds und/oder der Infrastruktur des von ihr legitimierten Anwenders, zurückzuführen sind. Dies insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen oder Ersatz von Internet-Browser, Firewall- und Virenschutzprogrammen und deren Einstellungen. Im Weiteren sind ganz oder teilweise fehlende Internetverbindungen zur Domain www.red-book.ch von der Vereinshaftung ausgeschlossen, soweit diese auf den Provider des Vereinsmitglieds zurückzuführen sind. Wird die Leistungserbringung des Vereins betreffend Software «red-book» aufgrund höherer Gewalt (Stromausfall, Erdbeben, Überflutung, Brand etc.) verunmöglicht, entfällt die Leistungspflicht und damit auch die Haftung des Vereins gemäss gesetzlichen Vorgaben. Für ganz oder teilweisen Ausfall des Domainservers www.red-book.ch bis zu 72 Stunden entfällt jeglicher Haftungsanspruch gegenüber dem Vereinsmitglied und/oder Dritten.
VIII. Geheimhaltung von Daten und Datenschutz des Vereins
Der Verein verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Daten des Vereinsmitglieds gegenüber Dritten sowie gegenüber weiteren Vereinsmitgliedern, soweit diese einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich zustimmt oder gesetzliche Bestimmungen eine Offenlegung verlangen. Die Weiterleitung der Quellensteuer-Listen an die entsprechenden Behörden ist hiervon ausgenommen. Die Mitarbeitenden des Vereins, deren Präsidium sowie allfällige durch den Verein Beauftragte verpflichten sich zur absoluten Diskretion betreffend aller Angaben und Informationen des Vereinsmitglied gegenüber Dritten und/oder weiteren Vereinsmitglieder, die im Zusammenhang mit einer Vereinsmitgliedschaft, der Nutzung der Software «red-book» und/oder durch Support- und allfälliger Buchführungsleistungen gewonnen werden, soweit gesetzliche Vorschriften keine Offenlegung verlangen. Der Verein verpflichtet sich keinerlei Kontakt- und Adressdaten ihrer Mitglieder zu veröffentlichen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Daten besteht über einen allfälligen Vereinsaustritt, Vereinsausschluss sowie Vereinsauflösung hinaus.
IX. Geheimhaltung von Daten und Datenschutz des Vereinsmitglieds
Mit Ausnahme der durch das Vereinsmitglied legitimierten Anwender der Software «red-book» verpflichtet sich das Vereinsmitglied, weder das Handbuch, noch Nachträge, noch allfällige Schulungsunterlagen zur Software «red-book» Dritten zugänglich zu machen. Alle im Zusammenhand mit der Software «red-book» gewonnen Erkenntnisse betreffend Konzeption, technischem Aufbau und Umsetzung des Vereinsmitglieds oder deren legitimierten Anwender unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über einen allfälligen Vereinsaustritt, Vereinsausschluss sowie Vereinsauflösung hinaus. Das Vereinsmitglied haftet für die Geheimhaltung und den Datenschutz über einen allfälligen Vereinsaustritt, Vereinsausschluss sowie Vereinsauflösung auf unbestimmte Zeit hinaus.
X. Verwertungsrecht / Urheberrecht
Das Vereinsmitglied verfügt über keinerlei Urheberrechte an der Software «red-book» und partizipiert auch in keiner Weise davon. Das Kopieren der Software «red-book», ganz oder in Teilen, ist dem Vereinsmitglied ausdrücklich untersagt. Jegliche Änderung an der Software «red-book» sind dem Vereinsmitglied untersagt und bleiben dem Verein vorbehalten. Dem Vereinsmitglied steht keinerlei Verwertungsrecht an der Software «red-book», an seiner Vereinsmitgliedschaft und/oder der Verwertung des individuellen Passworts durch unberechtigte Weitergabe zu. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben dem Verein vorbehalten. Das Vereinsmitglied haftet für die Einhaltung der Bestimmungen zum Verwertungs- und Urheberrecht über einen allfälligen Vereinsaustritt, Vereinsausschluss sowie Vereinsauflösung auf unbestimmte Zeit hinaus.
XI. Materielle Haftungsbestimmungen / Konventionalstrafe
Unter Berücksichtigung des Haftungsausschlusses haftet der Verein bei Wiederhandlungen gegen Bestimmungen der Vereinshaftung sowie gegen Bestimmungen der Geheimhaltung in Abhängigkeit der Wiederhandlungsart und der Schadenshöhe, maximal mit dem gesamten Vereinsvermögen. Bei Wiederhandlungen des Vereinsmitglieds gegenüber den Bestimmungen zur Lizenznutzung, seiner Haftungspflicht und/oder gegenüber seiner Geheimhaltungspflicht verpflichtete sich das Vereinsmitglied dem Verein eine Konventionalstrafe von CHF 10'000.00 zu entrichten. Verletzt das Vereinsmitglied Bestimmungen des Verwertungs- und Urheberrechts verpflichtet sich das Vereinsmitglied dem Verein eine Konventionalstrafe von CHF 50'000.00 zu entrichten. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Bestimmungen betreffend Haftung, Geheimhaltung sowie den Bestimmungen zum Verwertungs- und Urheberrecht. Allfällige Schadenersatzforderungen bleiben somit vorbehalten.
XII. Rechnungsstellung / Lizenzgebühr / Sperrung
Mit Eintritt in den Verein wird dem Vereinsmitglied der Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt, bei unterjährigem Eintritt ist gleichwohl der Jahresbeitrag geschuldet. Der Mitgliederbeitrag des Folgejahres wird jeweils am Ende des Kalenderjahres, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, in Rechnung gestellt. Die Gebühren der Lizenznutzung zuzüglich allfälliger gesetzlicher Abgaben werden monatlich, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsrückstand und/oder ausbleibender Zahlung des Vereinsmitglieds behält sich der Verein das Recht vor, den Zugang zur Software «red-book» bis zum Zahlungseingang für das Vereinsmitglied zu sperren und für den administrativen Aufwand einer Wiederaufschaltung des Zugangs eine Gebühr von CHF 50.00 in Rechnung zu stellen.
XIII. Vereinsaustritt
Die Mitgliedschaft im Verein besteht auf unbestimmte Zeit. Das Vereinsmitglied kann seinen Vereinsaustritt, mit einer Frist von einem halben Jahr, jeweils auf Ende eines Kalenderjahres bekanntgeben. Ein Austritt aus dem Verein muss schriftlich an den Verein erfolgen. Ein Austritt aus dem Verein entbindet das (ehemalige) Vereinsmitglied nicht von seinen Pflichten, insbesondere der Haftung, der Geheimhaltung sowie der Bestimmungen zum Verwertungs- und Urheberrecht. Mit Datum des Ausschlusses wird der individuelle Zugang zur Software «red-book» gesperrt und alle erfassten Daten sowie alle Kontaktdaten des ehemaligen Mitglieds werden innert einer Frist von 30 Kalendertagen gelöscht. Die Verantwortung zur Sicherstellung der erfassten Daten (in Papierform) bis zum Austrittsdatum obliegt einzig dem Vereinsmitglied. Allfällig über den Vereinsaustritt geschuldete Lizenzgebühren bleiben geschuldet.
XIV. Vereinsausschluss
Ein Vereinsmitglied kann durch das Vereinspräsidium ohne Nennung von Gründen, mit einer Frist von 30 Kalendertagen, ausgeschlossen werden. Di entsprechende Mitteilung erfolgt in der Regel per Mail. Bei einem Vereinsausschluss mit Frist von 30 Kalendertagen wird nach Fristablauf der Zugang zur Software «red-book» gesperrt und anschliessend werden alle erfassten Daten sowie alle Kontaktdaten des ehemaligen Vereinsmitglieds gelöscht. Die Verantwortung zur rechtzeitigen Sicherstellung der erfassten Daten (als PDF-Datei oder auch in Papierform) bis zum Ausschlussdatum obliegt einzig dem Vereinsmitglied selbst.
Darüber hinaus ist ein sofortiger Vereinsausschluss durch das Vereinspräsidium gegeben, wenn das Vereinsmitglied Bestimmungen seiner Haftpflicht, seiner Geheimhaltung und/oder des Verwertungs- und Urheberrechts, verletzt. Bei sofortigem Vereinsausschlusses wird der Zugang zur Software «red-book» nach Ablauf von 10 Kalendertagen gesperrt und alle erfassten Daten sowie alle Kontaktdaten des ehemaligen Vereinsmitglieds werden gelöscht. Die Verantwortung zur rechtzeitigen Sicherstellung der mittels individuellem Passwort erfassten Daten (in Papierform) bis dahin obliegt dem Vereinsmitglied. Allfällig über den Vereinsausschluss geschuldete Gebühren der Lizenznutzen bleiben geschuldet. Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des Mitgliederbeitrags entfällt.
XV. Vereinsauflösung
Eine Vereinsauflösung erfolgt auf Beschluss und auf festgelegtes Datum der Vereinsversammlung. Die Vereinsauflösung wird den Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt. Im Weiteren ist eine Vereinsauflösung durch die Vereinsversammlung aufgrund von rechtskräftigen Haftungsansprüchen gegenüber dem Verein, die das Vereinsvermögen aufzerren, gegeben. Bei einer beschlossenen Vereinsauflösung ist der Zugang zur Software «red-book» bis zum festgelegten Datum gegeben. Am Auflösungstag wird der Zugang zur Software «red-book» gesperrt und alle erfassten Daten sowie alle Kontaktdaten der ehemaligen Mitglieder werden gelöscht. Die Verantwortung zur rechtzeitigen Sicherstellung der erfassten Daten (in Papierform) bis zum festgelegten Auflösungsdatum des Vereins obliegt dem Vereinsmitglied. Ein allfällig geschuldeter Mitgliederbeitrag und/oder geschuldete Gebühren der Lizenznutzung werden bei Erhalt der schriftlichen Bekanntgabe über die Vereinsauflösung zur Zahlung fällig.
XVI. Unwirksamkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages, aufgrund einer anderslautenden Gesetzesregelung, unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Das Vereinspräsidium verpflichtet sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
XVII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht. Der Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die aus diesen Lizenznutzungsbedingungen hervorgehen ist Basel-Stadt.